Für eine Behandlung benötigen Sie eine gültige Verordnung vom Arzt. Je nach Diagnose wird diese zum Beispiel vom Allgemeinarzt, Orthopäde, Unfallchirurg, Kinderarzt, Psychater oder Internisten ausgestellt. Die Verordnung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung begonnen werden, ansonsten wird sie ungültig. Sollten Sie keine gültige Verordnung zum Termin mitbringen, kann dieser leider nicht stattfinden und Du musst die Kosten für den Termin als Selbstzahler übernehmen. Du kannst die Verordnung nachreichen, sie darf jedoch zeitlich nicht nach dem Ersttermin ausgestellt sein.