Diagnose

Ergotherapie bei Angst- und Zwangsstörungen

Ängste und Zwänge engen bei Angst- und Zwangsstörungen den Alltag ein. Ergotherapie erweitert den Handlungsspielraum Schritt für Schritt.

Angst- und Zwangsstörungen sind psychische Erkrankungen, bei denen übermäßige Ängste oder wiederkehrende Zwangsgedanken und -handlungen den Alltag deutlich einschränken. Zu den Angststörungen zählen unter anderem Panikattacken, Phobien und die generalisierte Angststörung, zu den Zwangsstörungen etwa Wasch- oder Kontrollzwänge. Die Beschwerden führen häufig zu Vermeidungsverhalten und sozialem Rückzug.

Die Ergotherapie macht angst- oder zwangsbesetzte Alltagssituationen wieder handhabbar und baut Vermeidungsverhalten Schritt für Schritt ab. Wichtig sind dabei der Aufbau von Alltagsroutinen, der Umgang mit Anspannung und die behutsame Rückkehr in belastende, aber bedeutsame Situationen.

Die Ziele hängen von der Art der Störung, dem Ausmaß der Einschränkungen und den Ressourcen der Klient:innen ab. Häufig geht es um:

  • Reduktion von Vermeidungsverhalten im Alltag
  • Aufbau von Strategien zur Regulation von Angst und Anspannung
  • Wiederaufnahme wichtiger Alltags- und Berufstätigkeiten
  • Stärkung von Selbstwirksamkeit und Handlungssicherheit
  • Förderung sozialer Teilhabe und verlässlicher Kontakte
Therapieraum mit höhenverstellbarem Schreibtisch, orangem Hocker und Pflanze in einer Vacura-Praxis

Die Therapie arbeitet nah an den konkreten Situationen, die Angst oder Zwänge auslösen, und geht dabei behutsam und schrittweise vor. Über handlungsorientiertes Training werden belastende, aber bedeutungsvolle Tätigkeiten gezielt geübt. Entspannungstechniken, Achtsamkeit und Stressmanagement helfen zusätzlich, Anspannung zu regulieren und mit Anspannungsspitzen umzugehen.

Die Ergotherapie zählt zum psychisch-funktionellen Bereich, üblicherweise mit ein bis zwei einstündigen Terminen je Woche. Sie findet einzeln statt; gerade bei sozialen Ängsten wäre eine Gruppe ein geschütztes Übungsfeld.

Voraussetzung für die Ergotherapie bei Angst- und Zwangsstörungen ist eine ärztliche Heilmittelverordnung. Diese erhältst Du bei Hausärzt:innen, Psychiater:innen oder psychologischen Psychotherapeut:innen als psychisch-funktionelle Behandlung. Mit ihr kannst Du Dich direkt an eine der Praxen wenden.

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