Diagnose

Ergotherapie bei einer Neuralgie

Eine Neuralgie zeigt sich durch einschießende Nervenschmerzen, etwa nach einer Gürtelrose. Ergotherapie hilft bei schmerzbedingten Einschränkungen.

Eine Neuralgie ist ein Nervenschmerz im Versorgungsgebiet eines bestimmten Nervs, oft blitzartig, brennend oder stechend. Bekannte Formen sind die Trigeminusneuralgie im Gesicht und die Post-Zoster-Neuralgie, die nach einer Gürtelrose bestehen bleiben kann. Schon leichte Reize wie Berührung, Kauen oder ein Luftzug können die Schmerzen auslösen.

Die Ergotherapie richtet den Blick auf die Situationen, in denen die Schmerzen im Alltag ausgelöst werden. Gemeinsam werden Abläufe so angepasst, dass Körperpflege, Essen oder das Anziehen leichter gelingen.

Welche Ziele im Vordergrund stehen, richtet sich individuell danach, welcher Nerv betroffen ist und welche Tätigkeiten schwerfallen:

  • Auslösende Reize im Alltag erkennen und Abläufe anpassen
  • Empfindliche Hautareale behutsam an Berührung gewöhnen
  • Körperpflege und Mahlzeiten selbstständig gestalten
  • Eigene Strategien für Schmerzattacken festigen
  • Innere Ruhe in belastenden Phasen stärken
Therapieraum mit höhenverstellbarem Schreibtisch, orangem Hocker und Pflanze in einer Vacura-Praxis

Bei einer Post-Zoster-Neuralgie wird die empfindliche Haut mit Materialien wie Watte, Stoff oder weichen Bürsten behutsam an Berührung gewöhnt. Bei einer Trigeminusneuralgie wird gemeinsam analysiert, welche Alltagshandlungen wie Zähneputzen, Rasieren oder Essen Attacken auslösen können. Diese Abläufe werden dann so angepasst, dass sie weiterhin selbstständig möglich bleiben. Entspannungsverfahren unterstützen den Umgang mit der Anspannung, die sich vor einer erwarteten Attacke aufbauen kann.

Üblich sind ein oder zwei Sitzungen wöchentlich, die jeweils rund 30–45 Minuten dauern. Fällt der Weg in die Praxis schwer, etwa im höheren Alter nach einer Gürtelrose, kommen auch Hausbesuche infrage.

Eine Verordnung für Ergotherapie erhältst Du zum Beispiel in Deiner Hausarztpraxis, bei Neurolog:innen oder bei Schmerzmediziner:innen. Auf der Verordnung sollten die Diagnose und Deine Einschränkungen im Alltag vermerkt sein. Danach kannst Du bei uns einen Termin vereinbaren.

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